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Newsletter April 2023
TLDs passend für Ihre Zielgruppen

Sind Sie auf der Suche nach außergewöhnlichen gTLDs, um Ihr Portfolio zu ergänzen und Ihren Kunden noch mehr Auswahl zu bieten? Dann sollten Sie die folgenden TLDs in Betracht ziehen:

  • .GLOBAL bietet einen vertrauenswürdigen Namensraum für alle, die ihre Zielgruppen über geografische und wirtschaftliche Grenzen hinweg erreichen möchten.
  • .FINANCE zeigt Ihren Nutzern, dass sich bei Ihnen alles um Finanzen dreht.
  • .SOCIAL verbindet und bringt Menschen, Marken und Organisationen über Foren, Videos und andere interaktive Inhalte zusammen.
  • .SHOPPING eignet sich z.B. für Produktbesprechungen bis hin zu Online-Verkäufen. Die TLD erregt Aufmerksamkeit und zieht kaufwillige Nutzer an.
  • .ENERGY bietet eine Plattform für alle Formen von Energie - von persönlichem Einsatz bis hin zu Informationen über die Nutzung von z.B. thermischer Energie, Solar-, Wind- oder Bioenergie.

Bieten Sie diese TLDs noch heute an und profitieren Sie von den Möglichkeiten!

Mehr als 50 neue TLDs für Backorder verfügbar

HEXONET verfügt über eines der fortschrittlichsten und besten Domain Backorder-Systeme in der Branche. Wir freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unser Service nun eine noch größere Anzahl an TLDs unterstützt und somit eine größere Auswahl an wertvollen, freiwerdenden Domains bietet.

Unsere Neuzugänge:
.ACCOUNTANT, .ADULT, .BASKETBALL, .BEER, .BIBLE, .BOSTON, .BUZZ, .CASA, .CLOUD, .COOKING, .COURSES, .CRICKET, .DATE, .DESIGN, .DOWNLOAD, .EARTH, .FAITH, .FASHION, .FILM, .FISHING, .FIT, .GARDEN, .HORSE, .INK, .LUXE, .MEN, .MENU, .MIAMI, .MOE, .ONE, .OSAKA, .PARTY, .PORN, .RACING, .REVIEW, .RODEO, .RUGBY, .SCIENCE, .SEX, .STREAM, .STUDY, .SUCKS, .SURF, .TAIPEI, .TEL, .TRADE, .TUBE, .VIP, .VODKA, .VOTING, .WEBCAM, .WEDDING, .WIKI, .WORK, .XXX, .YOGA

.IO - Der neue Standard für Start-ups, Technologiefirmen & Spieleentwickler

Informieren Sie Ihre Kunden über die Vorteile von .IO Domains: Die TLD signalisiert Kunden, Investoren und Fans, dass Ihre Marke kreativ und zukunftsweisend ist. .IO bietet den perfekten Einstieg in die technikbegeisterte Community.

Weitere Gründe, sich für .IO zu entscheiden:

  • Keine geografischen Nutzungsbeschränkungen für .IO: Registranten aus jedem Land können .IO nutzen
  • Google behandelt .IO als generische Top-Level-Domain, d. h. sie wird in den Suchergebnissen genauso behandelt wie andere weit verbreitete globale TLDs
  • .IO Domainnamen sind durch den eingebauten Anti-Phishing-Schutz sicherer
  • Mehr als 900.000 .IO Domains sind bereits registriert - und es werden immer mehr!

Eingeschränkter Support über die Osterfeiertage

Bitte beachten Sie: An Karfreitag, 7. April und Ostermontag, 10. April 2023 bieten wir nur eingeschränkten technischen E-Mail- und Telefon-Support an. Antworten können sich daher leicht verzögern. Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.

.ME Preis-Promo
.ME ist die Domain, mit der Sie Ihre Online-Präsenz personalisieren können. Zudem ist .ME auch die ccTLD für Montenegro. .ME ist persönlich, kurz, sicher, ideal für Call-to-Action-Zwecke und SEO-freundlich.

  • Promo-Start: 1. Januar 2023
  • Promo-Ende: Bis auf weiteres gültig
  • Promo-Preis: €8,00 EUR pro Domain und Jahr (ohne Mehrwertsteuer)
  • Gilt für neue 1-Jahresregistrierungen von Standard-Domains

.KIDS Preis-Promo
.KIDS ist der dedizierte und sichere Namensraum für alles, was mit Kindern zu tun hat. Die Interessen von Kindern stehen im Mittelpunkt; hier können Kinder online lernen und wachsen.

  • Promo-Start: 1. März 2023
  • Promo-Ende: 30. September 2023
  • Promo-Preis: 12,50 USD pro Domain und Jahr (ohne Mehrwertsteuer)
  • Gilt nur für neue 1-Jahresregistrierungen von Standard-Domains


Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen zu einem der folgenden Punkte haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter
[email protected].

Änderung der Vergabekriterien für .AU

Die australische TLD-Verwaltung auDA (.AU, .COM.AU, ORG.AU, .NET.AU, .ASN.AU, .ID.AU) hat die Vergabekriterien für ihre Domains aktualisiert.

Im Detail betrifft dies die Zuordnung von natürlichen oder juristischen Personen (API Parameter X-AU-DOMAIN-RELATIONTYPE) zur jeweiligen TLD (Zone) in den API Extensions. Betroffen sind die Transaktionstypen AddDomain, ModifyDomain und TradeDomain.

Seit dem 15. März 2023, 07:00 UTC stehen Ihnen die veränderten Parameter im OT&E zur Verfügung. Am 18. April 2023, 07:00 UTC erfolgt dann der Rollout ins Live-System.

Die Tabelle mit den dann gültigen Zuordnungen finden Sie hier.

Änderungen an Premium-Listen der XYZ Registry

Die XYZ Registry wird am 29. März 2023 (14:00 UTC) einige Änderungen bezüglich Premium-Domains für die folgenden TLDs vornehmen:

  • Die Registry führt 2 Premium-Tiers für .LAT ein. Derzeit gibt es keine .LAT Premium-Domains.
  • Die Premium-Listen von .GAME, .AUDIO, .GUITARS, .CHRISTMAS, .DIET, .FLOWERS, .HOSTING, .PICS, .MOM und .LOL werden aktualisiert.

Bitte beachten Sie: Alle Domains, die vor dem 29. März 2022 um 14:00 Uhr UTC registriert werden, bleiben zu ihrem bisherigen Verlängerungspreis bestehen. Wenn eine Domain mit Bestandsschutz ausläuft, wird sie automatisch zu den Preisen der XYZ Premium-Liste verfügbar gemacht oder zum Standardpreis, wenn sie nicht auf der XYZ Premium-Liste steht.

Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild

LG Frankfurt: Entführte Domain geht zurück an rechtmäßigen Inhaber

Das LG Frankfurt stellte im Rahmen einer einstweiligen Verfügung fest, dass ein Verein gegen den ehemaligen Vorstand dieses Vereins einen Anspruch auf „Rückübertragung“ einer Domain des Vereins habe, die der Verfügungsbeklagte unerlaubter Weise auf sich übertragen hatte.

Was ist passiert?

Der aus dem Vorstand eines Vereins ausgeschiedene Verfügungsbeklagte besaß die Zugangsdaten zum Domain-Account des Vereins der Verfügungsklägerin. Nachdem der Verfügungsbeklagte dem neuen Vorstand die Zugangsdaten bekannt gab, musste dieser feststellen, dass das ehemalige Vorstandsmitglied die Domain auf seinen eigenen Domainaccount übertragen hatte.

Bei einem Aufruf der Domain war nur noch eine weiße Seite zu sehen, auf der „Diese Domain wurde nicht gefunden“ stand. Daraufhin beantragte der Verein einen Dispute Eintrag bei der DENIC eG. Außerdem mahnte dieser den Verfügungsbeklagten ab und forderte das ehemalige Vorstandsmitglied dazu auf, auf die Domain zu verzichten. Nachdem die Parteien untereinander zu keinem Ergebnis kamen, erhob der Verein Klage den Verfügungsbeklagten zum Verzicht auf die Domain. Dagegen beantragte der Verfügungsbeklagte, den Antrag zurückzuweisen. Er führte auch an, dass er dem neuen Vorstand einen Authentifizierungscode für die Domain zukommen ließ, um so die Domain erneut zu transferieren.

Entscheidung des LG Frankfurts

Das LG Frankfurt hielt den Antrag für sowohl zulässig als auch begründet.

Ein Anspruch des Vereins gegenüber dem Verfügungsbeklagten auf Erklärung des Verzichts gegenüber der DENIC eG auf die Domain bestehe aus §§ 823 Abs. 2 i.V.m. § 303a StGB, §§ 858, 861 BGB analog.

Nachdem der Verfügungsbeklagte aus dem Vorstand ausschied, hatte er kein Recht mehr zum Besitz an den Zugangsdaten zum Domain-Account. Das Übertragen der Domain auf den eigenen Account stellt eine verbotene Eigenmacht als auch eine Datenveränderung gem. § 303a StGB dar. Daher besteht der Anspruch auf Wiedereinräumung des Zugriffs auf die Domain.

Dafür ist es erforderlich, dass der Verfügungsbeklagte gegenüber der DENIC eG den Verzicht auf die Domain erklärte. Durch den Dispute-Eintrag konnte nur so ein Inhaberwechsel der Domain stattfinden, nicht jedoch durch den Authentifizierungscode, da dieser durch den Dispute-Eintrag gesperrt ist und dementsprechend eine Übernahme nicht möglich war.

Für das Rechtsschutzbedürfnis ist es auch nicht schädlich, dass der Verein das ehemalige Vorstandsmitglied nicht ausdrücklich zur Abgabe der Verzichtserklärung gegenüber der DENIC eG aufgefordert haben soll. Der Verfügungsbeklagte wurde mehrfach zum Verzicht aufgefordert, hatte aber nicht alles Erforderliche getan, um eine Löschung herbeizuführen, sodass der Verein weiterhin keinen Zugriff auf die Domain hatte.

Der Verfügungskläger konnte auch die Eilbedürftigkeit schlüssig darlegen. Für Mitglieder des Vereins könnte wegen der leeren Seite, die unter der Domain angezeigt wird, der Eindruck entstehen, der Verein bestehe überhaupt nicht mehr. Dem Verfügungskläger drohte daher ein erheblicher Schaden. Der Einwand des Verfügungsbeklagten, der Verein nutze vorübergehend andere URLs, sei dafür unerheblich.

Anwaltskanzlei Hild & Kollegen | IT.IP.Media.
Rechtsanwalt Hagen Hild
Fachanwalt IT-Recht
Fachanwalt Gewerblicher Rechtsschutz
wwww.kanzlei.biz

Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie hier.

Preiserhöhung für .NO Domains - 31. März

Am 31. März 2023, 22:00 UTC erhöht sich der Preis für .NO Domainnamen seitens der zuständigen Registry. Dies gilt sowohl für die Registrierung neuer .NO Domains als auch für Verlängerungen.

Ihre neuen Preise können Sie am 31. März 2023 in Ihren Account einsehen oder kontaktieren Sie unser Sales-Team für weitere Informationen.

Preiserhöhung für .AI Domains - 15. April

Am 15. April 2023, 03:00 UTC erhöht die Registry den Preis für .AI Domainnamen. Dies gilt für Registrierungen, Verlängerungen, Transfers und Restores von .AI Domains.

Ihre neuen Preise können Sie am 15. April 2023 in Ihren Account einsehen oder kontaktieren Sie unser Sales-Team.
Preiserhöhung für .ART Domains - 3. Mai

Aufgrund einer Preiserhöhung der Registry werden wir unsere Registrierungs- und Verlängerungspreise für .ART Domains am 3. Mai 2023 (11:00 UTC) anheben.

Die Preisänderung wird zum angegebenen Datum automatisch in Ihrem Account angezeigt. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an unser Sales-Team.

Darüber hinaus wird es einige Aktualisierungen in der .ART Premium-Preisstruktur geben, wie z.B. eine Erhöhung des Premium-Verlängerungspreises. Darüber hinaus wird .ART eine Reihe von Super-Premium-Namen einführen und zwei neue Preiskategorien schaffen. Gleichzeitig werden zwei bestehende Premium-Preisstufen abgeschafft
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