Die NamesCon ist die wichtigste Veranstaltung der Domain-Branche, und dieses Jahr wird sie virtuell stattfinden!
Hexonet Logo
NamesCon wird virtuell

Die NamesCon ist die wichtigste Veranstaltung der Domain-Branche, und dieses Jahr wird sie virtuell stattfinden! Tauschen Sie sich mit Experten aus, knüpfen Sie strategische Partnerschaften und erfahren Sie mehr über die Zukunft der Branche - bequem von zu Hause aus.

Am ersten Tag nimmt CentralNic CEO Ben Crawford an einer Podiumsdiskussion über den Zustand der Domain-Branche teil. Ben und andere Unternehmensführer freuen sich am 27. Januar 2021, 16:30 Uhr UTC interessante Einblicke mit Ihnen zu teilen.

Mehr Informationen zur NamesCon finden Sie hier.

.TRUST Neue TLD - Launch-Daten

.TRUST ist die professionelle Domainendung um Integrität zu demonstrieren. Bauen Sie mit der neuen .TRUST Domain Glaubwürdigkeit auf, schaffen Sie Authentizität und betonen Sie den Schutz der Privatsphäre.

.TRUST Launch-Zeitplan

Sunrise: 24. März 2021 (16:00 Uhr UTC) - 21. April 2021 (15:59 Uhr UTC)

Early Access Phase (EAP): 21. April 2021 (16:00 Uhr UTC) - 28. April 2021 (15:59 Uhr UTC)

Allgemeine Verfügbarkeit: 28. April 2021 (16:00 Uhr UTC)

Preisinformationen finden Sie in Ihrem Account.

Bleiben Sie auf dem Laufenden bezüglich neuer TLDs mit dem Hexonet Launch-Kalender.

.BLOG - Preis-Promo - NEU

  • Promo beginnt: 1. Januar 2021 um 00:00 Uhr UTC
  • Promo endet: 30. Juni 2021 um 23:59 Uhr UTC
  • Aktionspreis für ALLE Preisklassen: 6,50* (Nettopreis: 5,46) USD pro Domain und Jahr
  • Das Angebot gilt nur für neue 1-Jahresregistrierungen
  • Der reduzierte Preis gilt NICHT für Transfers und Verlängerungen
Sehen Sie sich unsere laufenden Promos an und entdecken Sie über 20 TLDs im Angebot.
Modifizierung der .tv Premiumdomain-Liste
12. Dezember 2020

Am 12. Dezember hat Verisign 14 Domainnamen aus der Liste der .TV Premiumdomains entfernt und diese Namen als Standarddomains mit den entsprechenden regulären Gebühren (einschließlich Registrierungs- und Verlängerungsgebühren) ausgewiesen. Diese Domains sind:

BDA.TV, DON.TV, EDU.TV, EVE.TV, EXCALIBUR.TV, FAMILY.TV, GENIE.TV, GOV.TV, HAWAII.TV, HOT.TV, IO.TV. PAX.TV, RUSTY.TV. TV.TV.

Preiserhöhung für .ME
1. Februar 2021

Am 1. Februar 2021, 00:00 Uhr MEZ erhöht sich der Registrierungspreis für .ME Domains. Ihre neuen Preise finden Sie am 1. Februar 2021 in Ihrem Account. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

Radix aktualisiert Premiumdomain-Liste
3. Februar 2021

Radix aktualisiert am 3. Februar 2021 um 16:00 Uhr UTC die Premiumliste für alle TLDs. Domains werden der Premiumliste hinzugefügt oder zwischen den Premium-Preisstufen verschoben. Bei den betroffenen TLDs handelt es sich um .ONLINE, .SITE, .SPACE, .STORE, .TECH, .WEBSITE, .FUN, .UNO, .HOST und .PRESS.

Darüber hinaus wird Radix zwei zusätzliche Preisstufen zum bestehenden Premium-Preissystem hinzufügen. Diese Änderungen der Premiumliste und Ergänzungen von Preisstufen haben keinen Einfluss auf bestehende Premium-Registrierungen. Falls Sie weitere Fragen bezüglich des anstehenden Updates für Radix TLDs haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

.BANK & .INSURANCE:
Aktuelle Sicherheitsanforderungen
12. Februar 2021

fTLD überprüft regelmäßig die Sicherheitsanforderungen für Registranten, um sicherzustellen, dass sie mit den besten Praktiken für den Finanzdienstleistungssektor übereinstimmen und weiterhin gegen neue Sicherheitsbedrohungen wirksam sind. In diesem Jahr gibt es zwei Änderungen, die sich auf die Registranten auswirken:

  • Registranten, die DNSSEC für ihre .BANK/.INSURANCE-Domain(s) implementiert haben, sollten sicherstellen, dass sie starke Verschlüsselungsalgorithmen verwenden.

  • fTLD stellt klar, dass die Veröffentlichung eines DomainKeys Identified Mail (DKIM)-Eintrages zwar nicht erforderlich ist, aber die Veröffentlichung sowohl von SPF (Sender Policy Framework) als auch DKIM zusätzliche Sicherheit für E-Mail-Kanäle schafft. Registranten, die DMARC nutzen und nur DKIM, aber nicht SPF veröffentlicht haben, müssen eine SPF-Richtlinie für ihre .BANK/.INSURANCE-Domain(s) einführen.

fTLD wird Registranten, die von diesen Änderungen betroffen sind, automatisch benachrichtigen. Registranten müssen alle notwendigen Änderungen bis spätestens 12. Februar 2021 vornehmen,.

Außerdem wird der Registry-Provider ab dem 15. Februar 2021 automatische, direkte E-Mail-Benachrichtigungen aktivieren, in denen die Registranten monatlich in einem CSV-Anhang die Ergebnisse der Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsanforderungen sowie einen Warnbericht (falls zutreffend) erhalten. Registranten erhalten nur dann eine Benachrichtigung, wenn es Beanstandungen zur Einhaltung und/oder Warnhinweise gibt.

Preiserhöhung für .BERLIN Domains
1. März 2021

Am 1. März 2021, 00:00 Uhr MEZ erhöht sich der Preis für die Neuregistrierung von .BERLIN Domains. Ihre neuen Preise können Sie am 1. März 2021 in Ihrem Account einsehen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

Preiserhöhung für .CN Restore-Gebühr
1. März 2021

Ab dem 1. März 2021, 00:00 Uhr UTC wird die Restore(Wiederherstellungs)-Gebühr für alle .CN Domainnamen erhöht. Die neuen Preisdetails sind wie folgt:

95,00 US-Dollar (Restore ASCII)

210,00 US-Dollar (Restore IDN)

Falls Sie Fragen zu dieser Preiserhöhung haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

Update bezüglich .JOBS Kontakt-Extensions
15. März 2021

Kontakt-Extensions für .JOBS werden ab dem 15. März 2021 nicht mehr unterstützt.

Die Extensions X-JOBS-COMPANYURL und X-JOBS-INDUSTRYTYPE werden zu diesem Datum aus unserem System entfernt. Bitte passen Sie Ihre Systeme entsprechend an.

Diese Parameter sind seit dem 11. Dezember 2020 nicht mehr für die Registrierung von .jobs Domains verpflichtend, sondern optional.

Preiserhöhung für .FANS Premiumdomains
18. März 2021

Die Verlängerungs- und Transfergebühren für .FANS Premiumdomains werden geändert und zwar vom Standardpreis zur Premium-Registrierungsgebühr der Domain. Die Premiumdomain-Liste und die Registrierungsgebühren für Premiumdomains werden ebenfalls angepasst. Diese Änderungen treten am 18. März 2021 um 16:00 Uhr UTC in Kraft.

Bitte beachten Sie, dass alle vor dem 18. März 2021, 16:00 Uhr UTC registrierten Premiumdomains in eine neue Preisstufe einsortiert werden und die Verlängerung/der Transfer zum Standardpreis für diese Domains bestehen bleibt. Eine vollständige Liste aller Premiumdomains und ihrer jeweiligen Preisstufe wird im Februar 2021 veröffentlicht.

Preiserhöhung für .CLOUD Verlängerungen
1. April 2021

Am 1. April 2021, 00:00 Uhr UTC wird die Gebühr für die Verlängerung von .CLOUD Domains erhöht. Diese Preiserhöhung gilt auch für die Verlängerung von Premiumdomains sowie für Domaintransfers. Für weitere Details oder wenn Sie Fragen zu dieser Änderung haben, kontaktieren Sie bitte unser Support-Team [email protected].

Preisanpassungen für .CEO Premiumdomains
5. Mai 2021

Insgesamt 8.845 Domainnamen werden in Premium-Preisstufen verschoben, was zu Preisaktualisierungen führt, die am 5. Mai 2021, 00:00 Uhr UTC, wirksam werden. Bitte beachten Sie, dass keine Änderungen an den Preisstufen selbst vorgenommen werden. Für weitere Informationen zu diesem Update wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

Preiserhöhung für .HAMBURG Domains
1. Juli 2021

Am 1. Juli 2021, 00:00 Uhr MEZ erhöht sich der Preis für die Neuregistrierung von .HAMBURG Domains. Ihre neuen Preise können Sie am 1. Juli 2021 in Ihrem Account einsehen. Wenn Sie weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team unter [email protected].

2021 Wartungsplanung

Bitte beachten Sie, dass wir im Jahr 2021 an vier Terminen planmäßige Wartungsarbeiten durchführen werden. Die während des Wartungsfensters betroffenen Dienste werden vor der Systemwartung mit einer eigenen Benachrichtigung angekündigt.

Die geplanten Wartungstermine sind:

27.02.2021 08:00:00 UTC - 08:00:00 UTC (4h)

22.05.2021 07:00:00 UTC - 07:00:00 UTC (4h)

28.08.2021 07:00:00 UTC - 07:00:00 UTC (4h)

20.11.2021 08:00:00 UTC - 08:00:00 UTC (4h)

Bitte zögern Sie nicht, uns eine E-Mail zu senden, wenn Sie Unterstützung im Zusammenhang mit den Wartungen benötigen.

Kunden-Support an Feiertagen

Unser kanadisches Büro ist am Montag, 15. Februar 2021, wegen des "Family Day"-Feiertages während der regulären Geschäftszeiten (16:00 UTC - 2:00 Uhr UTC) geschlossen. Alle Anfragen werden zu dieser Zeit von unserem deutschen Büro bearbeitet. Das kanadische Büro ist am Dienstag, 16. Februar 2021, ab 16:00 Uhr UTC wieder geöffnet.

Gastbeitrag von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild

LG Saarbrücken erkennt aus UDRP-Verfahren erwachsenen Anspruch auf Domain-Übertragung an

Das LG Saarbrücken hat eine Klage abgewiesen, mit der eine schiedsrichterliche UDRP-Entscheidung angegriffen und gekippt werden sollte. Die saarländischen Richter stellten sich gegen eine Rechtsauffassung des Berliner Kammergerichts, das in einer anderen Sache eine Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte nach nationalem Recht dem Ergebnis des Schiedsverfahrens vorgezogen hatte. Zur Begründung führten sie aus, es könne nicht angenommen werden, dass sich zwei Parteien auf ein Schiedsverfahren einigen, dieses mit materiell-rechtlichen Bestimmungen unterfüttern, die aber im Falle eines Verfahrens vor den ordentlichen Gerichten unwirksam sein sollen.

Was ist passiert?

Die Parteien, die beide Datingseiten im französischen und kanadischen Raum betreiben, streiten um die Übertragung der Domain <adopteunemature.com>. Die Klägerin ist Inhaberin dieser Domain, unter der auch ihr Internetauftritt erreichbar ist. Die Beklagte ist Inhaberin der Domain <adopteunemec.com> Zu ihren Gunsten sind diverse französische Marken eingetragen, welche die Begriffe "adopteunmec" und "adopte" beinhalten und aus 2009 und 2013 datieren. Dem Verfahren vor dem Landgericht Saarbrücken geht ein vor der WIPO durchgeführtes UDRP-Verfahren voraus. Das Entscheidungspanel entschied zugunsten der beschwerdeführenden Beklagten auf Übertragung der Domain <adopteunemature.com>. Die Klägerin wollte das nicht auf sich sitzen lassen und zog vor die ordentlichen Gerichte. Die Klage richtete sie neben der Beschwerdeführerin des UDRP-Verfahrens auch gegen den in Deutschland ansässigen Domain-Registrar, weshalb das LG Saarbrücken zuständig war. Im Kern sollte hinsichtlich der Beschwerdeführerin des UDRP-Verfahrens festgestellt werden, dass ein Übertragungsanspruch zu ihren Gunsten nicht besteht.

Die Entscheidung des LG Saarbrücken

Das LG Saarbrücken wies die Klage ab (Urteil vom 30.10.20, Az.: 7 O 17/19). Der Beklagten stünde ein Anspruch aus französischem Markenrecht, aber vor allem auch ein vertraglicher Anspruch auf Grundlage der Schiedsvereinbarung zu.

Die Richter hoben in ihrem Urteil hervor, dass sich die Parteien der UDRP-Policy der ICANN unterworfen haben. Diese sieht in Fällen wie dem streitgegenständlichen vor, dass ein Schiedsverfahren angestrengt wird. In einem vergleichbaren Fall hatte das Kammergericht, also das Oberlandesgericht des Landes Berlin, entschieden, dass die Bestimmungen der UDRP dem Beschwerdeführer im Erfolgsfall keine (quasi-)vertraglichen Ansprüche an die Hand geben. Vielmehr beschränke sich der Übertragungsanspruch allein auf den Anwendungsbereich der UDRP. Mit diesem Verdikt setzte man sich auch im hiesigen Fall auseinander, kam jedoch zu einem anderen Ergebnis und bejahte einen vertraglichen Anspruch.

Die saarländischen Richter argumentierten, gerade bei ".com"-Domains sei eine Entscheidung anhand einheitlicher Maßstäbe auf nationalem Wege schwierig. Aufgrund des grenzüberschreitenden Bezugs der TLD sei oftmals nationales Recht verschiedener Länder anzuwenden, was zu widersprüchlichen Ergebnissen führe. Gerade dafür sei das UDRP-Verfahren ("Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy") da, um gleichförmige ("uniform") Entscheidungen zu erzeugen. Eine gerichtliche Entscheidung mache die schiedsrichterliche nicht ungültig. Sachverhalte die nach schiedsrichterlicher Entscheidung erneut und unabhängig durch die nationalen Gerichte überprüft werden, würden sonst anders behandelt, als diejenigen, in welchen die UDRP-Entscheidungen respektiert würde. Ausschlaggebend für diese Ansicht war vor allem folgende Überlegung: Zwar sieht auch die ICANN-Richtlinie vor, dass eine Überprüfung durch die ordentlichen Gerichte möglich ist, jedoch kann hieraus nicht der Schluss gezogen werden, die erste Entscheidung habe keinen Bestand. Es könne nicht angenommen werden, dass sich zwei Parteien auf ein Schiedsverfahren für bestimmte Fragen einigen und dies mit materiellen Bestimmungen unterfüttern, diese im Ergebnis aber das Rechtsverhältnis zwischen den beiden nicht prägen sollen. Es sei vielmehr so, dass beide rechtsgeschäftlich übereingekommen sind, das UDRP-Verfahren in gewissen Streitigkeiten anzuwenden – daraus müsse sich dann auch ein Anspruch ergeben können. Das Gericht könne allerdings prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens generell gegeben seien. Dies wurde vorliegend bejaht. Domain und Marke waren identisch oder zum verwechseln ähnlich, der Inhaber der streitigen Domain habe keine berechtigten Interessen und registrierte die Domain bösgläubig.
Gleichermaßen erkennt das Gericht jedoch an, dass die Entscheidung nicht bei der Bejahung dieses vertraglichen Anspruchs bleiben dürfe. Es sei darüber hinaus zu prüfen inwiefern Ansprüche etwa aus Marken- oder Wettbewerbsrecht bestünden. Vorliegend war auch ein solcher aus französischem Markenrecht gegeben.

Fazit

Umstritten war und ist, inwiefern UDRP-Entscheidungen für nationale Gerichte bindend sind. Wenn diese Frage auch hier nicht abschließend geklärt ist, so wird durch die Entscheidung des LG Saarbrücken doch deutlich, dass keinesfalls Einigkeit in der Richterschaft besteht. Während das Kammergericht im Ergebnis allein nationales Recht als maßgeblich erachtet, sieht das Gericht im hiesigen Fall vor, dass nationales Recht zwar anwendbar ist, aber privaten Vereinbarungen auf Grundlage der UDRP nicht automatisch vorgeht. Es bleibt spannend zu sehen, ob sich die höchstrichterliche Rechtsprechung mit dieser Problematik in absehbarer Zeit beschäftigen und, noch spannender, wie sie entscheiden wird.

Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie unter:

(Nur in Englisch)

Aufgrund hoher Nachfrage wieder zurück

Photo of woman taking notes while on her cellphone

Join HEXONET at NamesCon Online

Meet our team of worldwide domain and reseller experts during this online event.
Tell us about your domain needs so we can see how we can help you.

READ MORE

Photo of woman speaking into a cellphone

What are Domain Backorders and How do They Work?

Learn all about domain backorders including what they are, how they work, and why you should add them to your reseller strategy.

READ MORE

Photo of woman at computer working on her mouse

When do Domain Backorders Move to Auctions?

Placing domain name backorders? They might end up in an auction. Here’s how it works and how you can still get the domains you want.

READ MORE


Hexonet Logo
©2021 All rights reserved.
Powered by CentralNic Group PLC