Sonderangebote für .XYZ, .SHOP, .ASIA & mehr, .BOT Relaunch am 30. Oktober, Featured TLDs: .KIDS & .STORE, .JP Authcode-Änderungen
HEXONET

November 2023

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PROMOTIONS

November ist Shopping-Monat: .ASIA für 7,00 USD

Der November ist für die Verbraucher in Asien ein ganz besonderer Monat im Zeichen des Konsums. Vor allem der Singles Day am 11. November hat sich zu Asiens wichtigstem Shopping-Event entwickelt, einem 24-stündigen Shopping-Festival mit Online-Shopping-Rabatten und Offline-Unterhaltung.

 

Wir bieten Ihnen bis zum 31. Dezember 2023 neue .ASIA 1-Jahresegistrierungen für nur 7,00 USD an (Preis ohne Mehrwertsteuer). Loggen Sie sich in Ihren Account ein und registrieren Sie .ASIA zum Sonderpreis!

 

Sie sind an einer volumenabhängigen Promotion interessiert? Unser Sales-Team bespricht gerne Ihre Vorstellungen und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot.

Weitere vorteilhafte Promotions

Die folgenden Sonderangebote gelten für neue 1-Jahresregistrierungen bis zum 31. Dezember 2023. Domaintransfers und Verlängerungen sind davon ausgenommen. Die unten genannten Preise enthalten keine Mehrwertsteuer.

  • .XYZ Domains für 1,99 USD: Heben Sie sich von der Masse ab
  • .PRO Domains für 5,50 USD: Sie sind ein Profi auf Ihrem Gebiet
  • .EMAIL Domains für 7,00 USD: Gestalten Sie einprägsame E-Mail-Adressen
  • .SHOP Domains für 7,90 USD: Selbsterklärend, einprägsam und kurz

Sie interessieren sich für diese und weitere Sonderangebote? Melden Sie sich in Ihrem Account an und profitieren Sie von unseren Sonderpreisen!

FEATURED TLDS

Kinder in Halloween-Verkleidung

Bieten Sie .KIDS Domains zu Halloween an!

Wenn Sie eine Halloween-Kampagne planen, sollten Sie unbedingt .KIDS Domains in Ihr Angebot aufnehmen! Wenn Sie auf der Suche nach einer geeigneten Domainendung für Ihr Webangebot sind, das sich an Kinder richtet, dann ist .KIDS die richtige Wahl für Sie!

 

.KIDS bietet eine sichere und ansprechende Online-Umgebung für Kinder und Eltern gleichermaßen. Es ist der perfekte Ort, an dem Kinder online lernen und sich weiterentwickeln können, und die einzige TLD, die nur das Beste für Kinder im Sinn hat. Egal, ob es sich um Unterhaltungs- oder Bildungsinhalte für Kinder und Jugendliche, Produkte oder Dienstleistungen für Kinder und deren Eltern oder um wohltätige Initiativen für die Rechte und das Wohlergehen von Kindern handelt, eine .KIDS Domain hebt Ihr Projekt hervor und unterstreicht Ihr Engagement für Kinder. Schaffen Sie eine familienfreundliche Online-Präsenz!

 

Für weitere Optionen kontaktieren Sie bitte unser Sales-Team.

Glaubwürdige Markenbildung mit .STORE

In der heutigen digitalen Landschaft ist es für eCommerce-Unternehmen sehr wichtig, ihre Online-Präsenz stetig zu verbessern. Dies kann durch verschiedene Maßnahmen erreicht werden, einschließlich der Verwendung einprägsamer und markenfähiger Domainnamen. Die .STORE TLD ist ein leistungsstarkes Branding-Tool, das Vertrauen schafft und die Glaubwürdigkeit von eCommerce-Marken erhöht.

 

Im folgenden finden Sie hilfreiche Argumente, warum .STORE Domains die ideale Wahl für die Marken und eCommerce-Projekte Ihrer Kunden sind:

  • .STORE Domains schaffen Vertrauen und Glaubwürdigkeit: Sie stellen eine starke Verbindung mit dem Ziel-Publikum her.

  • .STORE Domains bieten eine hohe Verfügbarkeit: Viele aussagekräftige und markenfähige Domainnamen sind noch registrierbar.

  • .STORE Domains schaffen starke Marken: Mit einer .STORE Domain können Marken ihre Bekanntheit erhöhen und den Traffic auf ihren Webseiten steigern.

  • .STORE Domains sind einprägsam und prägnant: Sie erhöhen die Bereitwilligkeit von Nutzern zum Tätigen von Online-Einkäufen.

  • .STORE Domains liefern gute Suchergebnisse und weisen eine hohe Sichtbarkeit auf: Sie werden intuitiv und leicht von Kunden gefunden, die nach Markennamen und dem Schlüsselwort "Store" suchen.

MEHR DAZU IN UNSEREM BLOG

TLD UPDATES

Relaunch der .BOT TLD am 30. Oktober

Amazon Registry setzt den Relaunch der .BOT TLD als offene generische TLD um und hebt alle bisherigen Registrierungsbeschränkungen auf. Die allgemeine Verfügbarkeit beginnt am 30. Oktober 2023 (16:00 UTC). First-come, first-served.

 

Die Nutzung von generativer KI und KI-basierten Bots hat in den letzten 12 Monaten stark zugenommen und entsprechende Startups und Organisationen erweitern ihre Online-Präsenz. Die .BOT TLD unterstützt diesen Markt optimal.

 

.BOT Preise finden Sie in Ihrem HEXONET Account oder wenden Sie sich an das Sales-Team.

MEHR DEATILS zu .BOT

Änderungen für .JP Authcodes

Die Registry ändert die Generierung und Handhabung von Authcodes für den Transfer von .JP Domains. Bitte beachten Sie die folgenden Änderungen, die ab dem 12. November 2023 in unserem System aktiv sind:

  • Die Authcodes werden von der Registry generiert und können nicht von Kundenseite festgelegt werden.

  • Die Authcodes haben ein Ablaufdatum und werden alle 35 Tage neu generiert.

  • Nach einem erfolgreich abgeschlossenen Transfer wird das Tech-Handle der .JP Domain entfernt und durch das Admin-Handle ersetzt.

Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.

PREIS-UPDATES

Identity Digital: Premiumpreis-Anpassungen

Optimal bepreiste Domainnamen führen zu mehr Konversionen und einem höherem Wert für Kunden. Identity Digital hat angepasste Preisempfehlungen für fast 136.000 nicht vergebene Premium-Domains in ihrem TLD-Portfolio ermittelt, darunter .ACADEMY, .BIKE, .FAN, .PINK, .TOOLS, .PLUMBING. Diese Domains sind ab 15. November 2023 (17:00 UTC) zu aktualisierten Preisen verfügbar.

 

Bereits registrierte sowie für die Preisoptimierung identifizierte Domains, die bis zum 1. November registriert werden, sind von der Preisänderung nicht betroffen. An den bestehenden Premium-Preisstufen ändert sich nichts.

 

Die neuen Preise finden Sie in Ihrem HEXONET Account. Wenn Sie Unterstützung benötigen oder Fragen haben, wenden Sie sich bitte an unser Support-Team.

EVENTS

Treffen Sie uns auf den Domain Days Dubai!

Unser Mutterkonzern Team Internet ist Goldsponsor der Domain Days Dubai und wir freuen uns sehr, die erste Ausgabe dieses neuen Business-Events in der MENA-Region zu sponsern und daran teilzunehmen. Wir würden uns freuen, Sie vom 1. bis 2. November 2023 zu treffen. Kontaktieren Sie uns, um einen Termin zu vereinbaren.

 

Verpassen Sie keinesfalls nicht den Vortrag mit Michael Riedl (CEO, Team Internet) am 1. November 2023 (11:50 Uhr, Grand Ballroom):  AI, Cloud and Beyond: Leveraging Innovative Technologies for Business Growth.

 

Wir freuen uns, Sie dort zu sehen!

Weitere Details & Agenda

SUPPORT & SERVICE

Support-Verfügbarkeit am 1. November

Am Mittwoch, 1. November 2023 bieten wir aufgrund eines Feiertages nur eingeschränkten technischen Support per E-Mail und Telefon an. Bitte beachten Sie, dass sich die Antworten verzögern können. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

 

Ab 2. November sind wir wie gewohnt für Sie da.

Wartungsarbeiten am 18. November 2023

Erinnerung an unsere nächste planmäßige Systemwartung:
Datum: 18. November 2023 (8:00-12:00 UTC - 4 h)

 

Auswirkung: Kompletter Systemausfall
Betroffene Umgebungen: Produktionsumgebung und OT&E
Betroffene Zugriffsmethoden: Alle
Betroffene Produktklassen: Alle
Betroffene TLDs: Keine
Erklärung: Wartung/Netzwerkwartung

Die Aktualisierung von DNS-Daten wird sich verzögern.
DNS: Nicht betroffen - Domains lösen weiterhin wie gewohnt auf.

Folgenden Dienste sind von Unterbrechungen / Zeitüberschreitungen betroffen:
EPP und API: Betroffen
Webschnittstelle/ ControlPanel (CP3): Betroffen
WHOIS: Betroffen
OT&E: Betroffen

Alle anderen Dienste bleiben während des Wartungsfensters unbeeinträchtigt.

Weitere Updates entnehmen Sie bitte unserer System Status-Seite.

GASTBEITRAG

Reverse Domain Name Hijacking wegen Verschweigens von Informationen

von Fach- und Rechtsanwalt Hagen Hild
(www.kanzlei.biz)

 

Im Streit um die Domain vallhallan.com, unterlag die Beschwerdeführerin, die Valhallan LLC. Diese verschwieg wichtige Informationen bzgl. ihrer Markenrechte, weshalb ein Reverse Domain Name Hijacking festgestellt wurde.

 

Valhallan LLC startete ein UDRP-Verfahren wegen der Domain vallhallan.com. Dabei trug die Beschwerdeführerin vor, dass sie ein gewohnheitsrechtliches Markenrecht in den USA habe. Weiterhin ging aus den eingereichten Unterlagen hervor, dass sie VALHALLAN als US-Marke beantragt hat und diese bereits als UK-Marke eingetragen wurde.

 

Der Gegner nutzte die Domain um auf dieser Kritik an Valhallan LLC und deren Geschäftsführer zu äußern.

 

Entscheidung: Die Beschwerde wurde abgewiesen.

 

Der Entscheider in dem Verfahren war der Meinung, dass hier kein Fall des Cybersquattings vorliegt, sondern lediglich die Meinungsfreiheit ausgeübt wurde. Außerdem wurde die Behauptung der Beschwerdeführerin, sie habe ihr Markenrecht in den USA ausreichend dargestellt, nicht akzeptiert. Da aber die Eintragung als UK-Marke sowie Ähnlichkeit zwischen der Marke und der Domain bestehe, sei dies ausreichend. Es wurde jedoch betont, dass die Schreibweisen differieren. Die Domain enthält ein L mehr als die Marke. Es handelt sich daher um eine Vertipper-Domain.

 

Letztlich wurde aber das berechtigte Interesse der Beschwerdeführerin an der streitigen Domain verneint. Die Internetseite wurde nur dazu genutzt, um Kritik an dem Unternehmen zu äußern. Dies stellte auch kein Vorwand seitens des Gegners dar. Zu der Bösgläubigkeit wurden daraufhin keine Ausführungen mehr gemacht, da kein Cybersquatting vorlag. Es ging lediglich um die Äußerung der Meinung des Gegners.

 

Reverse Domain Name Hijacking

 

Reverse Domain Name Hijacking wurde hingegen bejaht. Zum einen da keine Nachweise für ein bestehendes Markenrecht in den USA erbracht wurden. Im Gegenteil, die Beschwerdeführerin verschwieg, dass der von ihr gestellte Antrag zur Markeneintragung bereits abgelehnt worden war. In ihrem Schriftsatz behauptete sie stattdessen, dass die Markenanmeldung noch anhängig sei. Hätte die Gegenseite dies nicht aufgedeckt, wäre der Eindruck erweckt worden, dass einer Eintragung nichts mehr im Wege stehe. Dies wurde von der Schiedsstelle als höchst irreführend eingestuft. Ein Mindestmaß an Offenheit gegenüber der Gegenseite sei erforderlich, so der Entscheider in dem Verfahren.

 

Weiterhin verschwieg die Beschwerdeführerin, dass es bereits Verkaufsverhandlungen hinsichtlich der Domain mit dem Gegner gab.

 

Durch das Verheimlichen all dieser Informationen missbrauchte die Beschwerdeführerin das UDRP-Verfahren, weshalb Reverse Domain Name Hijacking bejaht wurde.

 

Die vollständige Besprechung des Beitrags finden Sie hier.

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