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Juni 2019
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Wir starten in den Juni mit spannenden neuen Produkten für Sie, entdecken Sie HEXONETs Weebly Website Builder und viele andere Neuigkeiten.
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Website Builder

Neue Produkte
HEXONETs Weebly Website Builder
Mit HEXONETs neuem Weebly Website Builder können sie minutenschnell und kostenlos professionelle Websites erstellen und gestalten.
Sie haben die Möglichkeit für jede Ihrer Domain bei HEXONET eine kostenlose Website einzurichten, inklusive kostenlosem und sicherem Hosting.
HEXONET kümmert sich für Sie als Reseller um alles Technische, damit Sie sich in Ruhe auf Ihr Geschäft konzentrieren können. Bieten Sie Ihren Kunden unseren Weebly Website Builder an und erzielen Sie damit mehr Domain-Verlängerungen und eine höhere Kundenbindung.

HEXONET's Daily COM/NET Drop List
Sie wollen tolle Domainnamen bereits innerhalb weniger Stunden nach ihrer Verfügbarkeit sehen? Mit unserer täglichen COM/NET-Dropdown-Liste können Sie ab sofort täglich aktualisierte .COM/.NET Domains sehen und kaufen.
Reseller - 1. Juni 2019: Wiki

Ankündigung der .UK Special Release Drop Site
Ab dem 1. Juli 2019 werden Tausende von bisher reservierten Second-Level.UK-Domains (wie z.B mydomain.UK) zur allgemeinen Registrierung freigegeben.
Um Ihnen zu helfen, das Beste aus dieser Release herauszuholen, haben wir eine spezielle Seite erstellt, auf der Sie die kommenden Release-Termine einsehen und noch heute mit der Platzierung Ihrer .UK-Sonderrelease Backorders beginnen können.
Beachten Sie, dass in unserer Domainsuche alle reservierten.UK-Domains als spezielle Release-Backorders angezeigt werden, so dass Sie leicht erkennen können, welche Domain bald erhältlich ist.

BACKORDER LITE
Als zusätzliche Option zu unserem bestehenden Backorder-Service ermöglicht Ihnen die Backorder Lite Funktion, Backorders für Domains zu platzieren. Wir versuchen dann, die Domain sofort zu registrieren, wenn sie verfügbar wird. Wenn keine weiteren Backorders für die Domain vorhanden sind, erhalten Sie diese zu einem günstigen Preis. Bitte beachten Sie, dass eine normale Backorder eine Backorder Lite überschreibt.
Bei erfolgreiche Backorder, wird wie bei unserem bisherigen Backorder-Service, eine Zahlung fällig.
Backorder Lite ist derzeit für COM, NET, ORG, BIZ, .INFO verfügbar.

WHMCS Modul - ISPAPI Premium DNS
Das Premium DNS Modul ist eine Kombination aus Provisioning Module und Add-on für unsere Reseller.
Das Provisioning Module unterstützt die Verwaltung von Premium DNS Preisplänen. Die Detailansicht des Produkts auf Kundenseite umfasst die Anzeige der verbrauchten DNS Queries und deren statistischen Darstellung.
Darüber hinaus kann bei Bedarf in einen höheren Preisplan hochgestuft werden.
Das Add-on bietet eine benutzerfreundliche Oberfläche zum Importieren von Premium DNS Preisplänen. Die Anzeige ermöglicht den einfachen Vergleich von Einkaufs- und Verkaufspreisen und das Setzen des Verkaufspreises und der Gewinnmarge. Weitere Informationen dazu und unsere anderen WHMCS Module finden Sie hier.
Promotions
 
.ICU
  • Promo Start: 1. Juni 2019 um 10:00 UTC
  • Promo Ende: 30. November 2019 um 10:00 UTC
  • Promo Preise in allen Preisklassen $2.26* (netto: $1.90) USD/Domain/Jahr
  • Promo gilt für 1-Jahres Neuregistrierungen
  • Gilt nicht für Transfers und Verlängerungen
  • Gilt nicht für Premium Domains
Sehen Sie sich unsere laufenden Promos an und entdecken Sie über 200 TLDs im Angebot.*
Laufende Promos
Registry / Registrar- Mitteilungen
 
.CA Backorders - vorübergehend nicht verfügbar
 
Aufgrund technischer Plattformänderungen bei CIRA (The Canadian Internet Registration Authority) ist das Backordering von .CA-Domains vorübergehend eingestellt worden:
  • Neue Backorders für .CA-Domainnamen werden nicht akzeptiert. Der Versuch, eine .Backorder für eine CA-Domain zu platzieren, führt zur Fehlermeldung - "derzeit nicht verfügbar".
  • Bestehende Backorders in der Warteschlange sind nicht mehr gültig und werden nicht verarbeitet. Im Messaging- und Control Panel sehen Sie die Meldung -''wird derzeit nicht unterstützt''.
Unsere Entwickler arbeiten daran, .CA Backordering auf der neuen technischen Plattform bei CIRA zu ermöglichen. Sobald das wieder möglich ist, werden wir Sie in unserem Newsletter informieren.

Neue technische Richtlinien für .IT
 
Am 2. Mai 2019 wurde die Zustimmung zur Veröffentlichung von Daten von .IT-Domains in der WHOIS-Datenbank für alle Nicht-Individuen verbindlich.
Die Registrierung oder Verwaltung von .IT-Domains ist nicht möglich, wenn der Registrant eine juristische Person ist und die Zustimmung zur Veröffentlichung der Daten im WHOIS nicht erteilt wird.
Die Kennungsdetails finden Sie in unserem Wiki und müssen für Neuregistrierungen, Trades, Transfers und bestehende Domains hinzugefügt werden, wenn der Registrant eine juristische Person ist.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter [email protected].

Preiserhöhung .CLUB
1. Juli 2019
 
Die .CLUB-Registry hat kürzlich drei Preiserhöhungen in den nächsten drei (3) Jahren gemeldet. Die erste dieser Preiserhöhungen ist am 1. Juli 2019:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $19.64* (netto: $16.50) auf $20.83* (netto: $17.50) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $17.26* (netto: $14.50) auf $18.45* (netto: $15.50) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $15.35* (netto: $12.90) auf $16.54* (netto: $13.90) USD/Domain/Jahr
Wir empfehlen Kunden mit bestehenden .CLUB-Registrierungen eine Verlängerung vor der Preiserhöhung.

.VEGAS Premium Domains
1. August 2019
 
Bitte beachten Sie, dass in HEXONET-Accounts insgesamt 5 Premium-Preisstufen für .VEGAS-Premium-Domains falsch dargestellt wurden. Es gibt nur 3 Preisstufen, der Fehler wurde korrigiert.
Die .VEGAS-Registry wird am 1. August 2019 folgende Änderungen an ihren Premium-Domains vornehmen:
  • Eine große Anzahl zuvor gesperrter .VEGAS-Domains wird zur Registrierung freigegeben
  • Viele Domains werden aus ihrer Premium-Kategorie entfernt und als Standarddomains klassifiziert

Preisupdates und neue Premium-Tarife für .BEST
5. August 2019
 
Die .BEST- Registry reduziert die Preise für ihre Standard-Domains am 5. August 2019:
  • Reseller Preisklasse: Reduzierung von 130,90* (netto: 110,00) auf 28,56* (netto: 24,00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Reduzierung von 117,81* (netto: 99,00) auf 24,99* (netto: 21,00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Reduzierung von 104,72* (netto: 88,00) auf 22,49* (netto: 18,90) USD/Domain/Jahr
  • Restore Fee für alle Preisklassen: Reduzierung von 178,50* (netto: 150,00) auf 107,10* (netto: 90,00) USD/Domain/Jahr
Bitte beachten Sie, dass Domains, die bis zum 1. August 2019 registriert wurden, in eine neue Premium-Tarife umgewandelt werden und zu höheren Preisen verlängert werden. Domains, die zwischen dem 1. und 4. August 2019 registriert werden, werden mit dem bestehenden Standardpreis berechnet, verlängern sich dann aber zu dem oben genannten neuen niedrigeren Standardpreis.
Es wird insgesamt 5 neue Premium-Tarife geben. Sie können alle Preise ab dem 5. August 2019 in Ihrem Account einsehen.

Preiserhöhung .TIROL
1. September 2019
 
NIC.AT erhöht seine Preise für .TIROL-Domains am 1. September 2019:
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von 33,92* (netto: 28,50) auf 41,06* (netto: 34,50) EUR/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von 30,35* (netto: 25,50) auf 37,49* (netto: 31,50) EUR/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von 27,25* (netto: 22,90) auf 34,39* (netto: 28,90) EUR/Domain/Jahr
  • Restore Fee für alle Preisklassen: Erhöhung von 83,30* (netto: 70,00) auf 95,20* (netto: 80,00) EUR/Domain/Jahr

.VOTE/.VOTO Aufhebung Zugangsbedingungen
4. September 2019
 
Afilias hebt die Zugangsbedingungen für .VOTE und .VOTO am 4. September 2019 auf. Der Registrant muss demnach bei der Domainregistrierung nicht mehr die xflag X-VOTO-ACCEPT-HIGHLY-REGULATED-TAC und X-VOTE-ACCEPT-HIGHLY-REGULATED-TAC überprüfen.
Diese werden zu uneingeschränkten TLDs, die allen Registranten zur Verfügung stehen.

Preiserhöhung Donuts TLDs
1. Oktober 2019
 
Donuts erhöht am 1. Oktober 2019 die Preise für Standarddomains für 225 TLDs in seinem Portfolio. Das wird sich sowohl auf verfügbare als auch auf registrierte Standardpreis-Domainnamen auswirken. Es gibt keine Auswirkungen auf die Premium-Tarife.
Wir empfehlen Kunden mit bestehenden Registrierungen eine Verlängerung vor der Preiserhöhung.

Preiserhöhung .BIZ Domains
1. November 2019
 
Neustar erhöht die Preise für .BIZ Domains am 1. November 2019. Die Preiserhöhung gilt für bestehende Domains, Neuregistrierungen, Verlängerungen und Transfers ab diesem Datum.
  • Reseller Preisklasse: Erhöhung von $17.29* (netto: $14.53) auf $18.66* (netto: $15.68) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Erhöhung von $16.10* (netto: $13.53) auf $17.47* (netto: $14.68) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Erhöhung von $14.79* (netto: $12.43) auf $16.16* (netto: $13.58) USD/Domain/Jahr
  • Restore Fee: Keine Änderungen für Restore Preise
Wir empfehlen Kunden mit bestehenden .BIZ- Registrierungen eine Verlängerung vor der Preiserhöhung.

Supportzeiten an Feiertagen
 
Unser deutsches Büro ist am Pfingstmontag (10. Juni) während der regulären Öffnungszeiten zwischen 7:00 UTC und 15:00 UTC geschlossen. Das Büro ist am Dienstag, den 11. Juni um 7:00 Uhr wieder für Sie geöffnet. Das Büro ist ebenfalls am 20. Juni (Fronleichnam) während unserer regulären Öffnungszeiten zwischen 7:00 UTC und 15:00 UTC geschlossen. Wir sind am Freitag, den 21. Juni um 7:00 UTC wieder für Sie da. Alle Kundenanfragen werden in dieser Zeit von unserem kanadischen Büro beantwortet.

Gastbeitrag des Rechtsanwalts Hagen Hild
Top-Level-Domain wird mitgelesen: Micro Electronics erkämpft micro.center
Die Entscheidung eines Panelisten des National Arbitration Forums macht wieder einmal deutlich, dass die Top-Level-Domain nicht außer Acht gelassen werden kann, wenn es um die Frage geht, ob eine Markenrechtsverletzung vorliegt. Im Streit um die Domain „micro.center“ bekam Micro Electronics Recht, der Gegner hatte argumentiert, dass Top-Level-Domain und Second-Level-Domain sondiert betrachtet werden müssten.
Was ist passiert?
Klägerin in dem Verfahren war die Micro Electronics Inc. mit Sitz in den USA, Händlerin für Computerzubehör, Software und verwandte Dienstleistungen. Neben diversen Filialen betreibt die Klägerin einen Onlineshop unter der Domain „microcenter.com“. Zudem ist die Marke „MICRO CENTER“ zu ihren Gunsten für computerbezogene Waren und Dienstleistungen eingetragen.
Der Beklagte ist Inhaber der Domain „micro.center“, die 2015 erstmalig registriert wurde. Auf der dazugehörigen Website werden Links zu Webseiten von Wettbewerbern der Klägerin angezeigt. Zudem bot der Beklagte die Domain zum Kauf an.
Die Beklagte regte ein UDRP-Verfahren vor dem National Arbitration Forum (NAF) an. Aus ihrer Sicht ist der in Streit stehenden Domainname und die geschützte Marke zum Verwechseln ähnlich, lediglich der dazwischenstehende Punkt unterscheide die beiden. Der Beklagte habe weder ein Recht, noch berechtigte Interessen an der Nutzung der Domain, sei nicht unter der Marke bekannt und wurde nicht von der Klägerin zur Nutzung ermächtigt. Die Tatsache, dass er die Domain zum Kauf anbiete und darauf Links zu Websites von Wettbewerbern platzierte, spreche gerade gegen den nichtkommerziellen „Fair-Use“ (dt. „angemessene Verwendung“).
Der Beklagte wendet sich gegen diese Vorwürfe. Nach seiner Auffassung bestünde schon keine Ähnlichkeit zwischen Domain und geschützter Marke. Der Name seiner Domain sei „micro“ und nur die Domain-Endung „center“. Weder in Bezug auf „micro“, noch auf „center“ könne die Klägerin Markenrechte geltend machen. Er führt weiter aus, dass es keinen Hinweis gebe, dass es zu Verwechslungen gekommen sei. Die Besucherzahlen seiner Domain würden sich unterhalb von 20 Personen bewegen, die streitgegenständliche Domain hingegen verzeichne tausende Klicks pro Tag. Zudem würde bei einer Suche nach dem Domainnamen des Klägers die Website des Beklagten nicht einmal aufgeführt.
Die Entscheidung im UDRP-Verfahren
Zur Entscheidung berufen wurde der amerikanische Rechtsanwalt Kendall C. Reed. Dieser urteilte ganz im Sinne der Klägerin und entschied, dass die Domain markenrechtsverletzend sei und daher übertragen werden müsse. Marke und Domain wurden als zum Verwechseln ähnlich befunden, der Beklagte hatte weder ein Recht, noch berechtigte Interessen an der Nutzung und handelte bösgläubig.
Den Nachweis, dass die Markenrechte an „MICRO CENTER“ zugunsten der Klägerin bestehen, wurde unbestritten erbracht. Viel entscheidender war die Frage, welcher Auffassung das Einzelpanel hinsichtlich der Verwechslungsgefahr mit der streitigen Domain folgen würde. Im Rahmen der Entscheidung wurde eingeräumt, dass auf die Top-Level-Domain im Normalfall nicht das Hauptaugenmerk liege. Daraus ließe sich jedoch im Umkehrschluss nicht ableiten, dass die Endung ganz außer Betracht bleibe. Es werde immer eine Gesamtbetrachtung vorgenommen, um zu klären, ob die Verwechslungsgefahr gegeben sei. Vorliegend sei einziger Unterschied - wie von der Klägerin vorgetragen - der Punkt zwischen „micro“ und „center“. Dieser Punkt ist jedoch nicht dazu geeignet, „MICRO CENTER“ und „micro.center“ inhaltlich voneinander abzugrenzen. Domain und Marke sind damit zum Verwechseln ähnlich.
Die Klägerin machte im Verfahren geltend, sie habe keinem Dritten, so auch nicht dem Beklagten, ein Nutzungsrecht an der geschützten Marke eingeräumt. Es konnten zudem keine legitimen Interessen festgestellt werden, aufgrund derer der Beklagte zur Nutzung berechtigt sein könnte. Sein Vorbringen, er habe das Recht die Domain zu halten und anderen zum Verkauf anzubieten, wurde nicht gehört.
Zuletzt blieb zu klären, ob der Beklagte bösgläubig handelte. Dies ist etwa der Fall, wenn die Ähnlichkeit der Domain mit der Marke dazu missbraucht wird, Internetnutzer aus kommerziellen Gründen in die Irre zu führen. Dies wurde in früheren Fällen bejaht, wenn - wie hier - Weiterleitungen auf Webseiten der Konkurrenz platziert wurden. Unter einem Verweis auf die ständige Entscheidungspraxis hatte Reed auch im Rahmen dieses Prüfungspunkt keine Probleme.
Der amerikanische Jurist ordnete damit an, dass die Domain „micro.center“ auf die Klägerin übertragen werden müsse.
Fazit
In dieser Entscheidung wird deutlich, dass die Beurteilung der markenrechtlichen Relevanz einer Domain sich nicht in Second-Level-Domain und Top-Level-Domain unterteilen lässt. Im Regelfall wird zwar der Fokus auf der Second-Level-Domain liegen, doch auch die Domain-Endung wird nicht außer Acht gelassen oder gar gesondert betrachtet. Dass vor diesem Hintergrund ein einzelner Punkt nicht zur Unterscheidung beiträgt, ist dann keine Überraschung mehr.
Zu erwähnen ist weiterhin eine nicht zu empfehlende Verteidigungsstrategie: Der Einwand des Gegners, eine Verwechslung habe nicht stattgefunden, wurde in der Entscheidung überhaupt nicht aufgegriffen. Das Verhalten des Domaininhabers erfüllte die Voraussetzungen des UDPR-Verfahrens. Ob er damit Erfolg hatte oder nicht, ist schlussendlich irrelevant. Allein die Verwechslungsgefahr begründet die Entscheidung pro Kläger.
Blog
 
(Nur in Englisch)
 
Laptop on Desk
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Sydney Young
Hello, my name is Sydney, and I'm a HEXOnerd; HEXONET decided to take a chance on me as a bootcamp grad.