Juni 2020 Neuigkeiten
Willkommen im Juni! Wir hoffen, dass Sie und Ihre Liebsten sicher, gesund und glücklich bleiben in diesen Zeiten.
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Juni 2020 Neuigkeiten
Willkommen
Willkommen im Juni! Wir hoffen, dass Sie und Ihre Liebsten sicher, gesund und glücklich bleiben in diesen Zeiten.
Diesen Monat bringen wir Ihnen Neuigkeiten über neue TLD Einführungen, einschließlich .MONSTER .CYOU and .DEALER, sowie Registry Aktualisierungen für diverse TLD‘s. Lesen Sie weiter für mehr Domain Neuigkeiten!

Bestellen Sie Ihre Domains bei Hexonet nach
Nutzen Sie den Vorteil unserer leistungsstarken Technologie und bestellen Sie Domains bei Hexonet nach. Wir nehmen weiterhin einige erstaunliche .CO-, .IO- und andere nTLD-Domains auf und bieten die Unterstützung, die Sie benötigen, um die Domains Ihrer Träume zu erwerben. Profitieren Sie von unserer Suchmaschine für Nachbestellungen und ausstehende Löschungslisten zum herunterladen.
Wenden Sie sich gerne an unser Verkaufsteam unter [email protected] falls Sie irgendwelche Fragen haben oder an einer Demo interessiert sind.
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Neue TLD Einführungen bei Hexonet
.MONSTER Neue TLD
Wir haben .MONSTER unserem Angebot von unterstützten TLDs hinzugefügt! Die Bedeutung von .MONSTER ist genau so phantasievoll wie Sie – wählen Sie .MONSTER Domains für Ihre schaurig guten Ideen!
.CYOU Neue TLD
.CYOU ist eine neue Domainendung, welche sehr gut zu der Generation Z passt. .CYOU ist perfekt für technologisch fortgeschrittene Individuen, die in einer Welt von Social Media und dem Internet leben.
.CYOU Startplan:
Sunrise: 14. Mai 2020 14:00 UTC – 15. Juni 2020 14:00 UTC
EAP: 16. Juni 2020 14:00 UTC – 23. Juni 2020 13:59 UTC
Allgemeine Verfügbarkeit (GA): 23. Juni 2020 14:00 UTC
.DEALER Neue TLD
Schließen Sie sich Händlern an, die die Bedeutung des Brandings verstehen, und zeigen Sie der Welt, dass Sie ein autorisierter Händler sind, mit der feststehenden Domain-Endung, die Ihr Unternehmen perfekt beschreibt: .DEALER.
.DEALER Startplan
Sunrise: 29. April 2020 16:00 UTC – 1. Juni 2020 15:59 UTC
EAP: 1. Juni 2020 16:00 UTC - 8. Juni 2020 15:59 UTC
Allgemeine Verfügbarkeit (GA): 8. Juni 2020 16:00 UTC
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Bleiben Sie immer informiert über die neusten TLD Daten mit dem Hexonet Launch Calendar.

Erinnerung an geplante Wartungsarbeiten- Neuigkeiten
Bitte beachten Sie, dass das im Mai Newsletter genannte Datum für die geplanten Wartungsarbeiten aktualisiert wurde. Die geplanten Wartungsarbeiten werden, im Gegensatz zu dem zuvor genannten 23. Mai 2020, am 27. Juni 2020 stattfinden, Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Promotions
Von .ASIA zu .WORLD verpassen Sie nicht unsere derzeitigen Promos von über 150 TLD‘s im Angebot!*
Laufende Promos
*diesen Monat starten keine neuen Promos
Registry / Registrar- Mitteilungen
.GAY Änderungen im Startplan
 
Wegen der derzeitigen Weltsituation, entschied sich Top Level Design dazu die .GAY Early Acess Programm (EAP) und die allgemeine Verfügbarkeit AV) auf ein späteres Datum zu verlegen. (sehr wahrscheinlich Mitte September). Wir werden das offizielle Datum bekanntgeben, sobald es von der Registry bestätigt wurde. Zusätzlich wurde die Sunrise 2 Phase, welche am 6. April begonnen hat, verlängert bis zu der Woche vor dem EAP.

.PLACE Registrierungsanforderungen entfernt
1. Juni 2020
 
Donuts entfernt die Geo-Fencing-Anforderungen für .PLACE ab dem 1. Juni 2020. Mit dieser neuen Registrierungsrichtlinie, bietet Hexonet .PLACE erneut ab dem 1. Juni 2020 für neue Registrierungen an.

.AS, .GG und .JE Veränderung der Transferrichtlinie
1. Juli 2020
 
Ab dem 1. Juli 2020 um 8:00 UTC werden wir die Transferrichtlinien für .AS, .GG und .JE Domains entsprechend der Registry Bestimmungen aktualisieren. Derzeit ist keine Verlängerung bei einem Transfer benötigt. Ab dem 1. Juli werden transferierte Domains für ein weiteres Jahr ab dem Datum des Transfers verlängert. Falls Sie Fragen haben oder Unterstützung benötigen, wenden Sie sich bitte an [email protected].

Preissteigerung für .CLUB ab 1. Juli 2020 suspendiert
 
In 2019 verkündete die .CLUB Registry ihr Vorhaben den Preis für .CLUB an jedem 1. Juli für eine Dauer von drei (3) Jahren zu erhöhen. Wegen der derzeitigen weltweiten Gesundheitskrise beschloss die Registry die Preissteigerung am 1. Juli 2020 zu streichen. Alle .CLUB Preise werden weiterhin gleich bleiben bis zur nächsten Preissteigerung am 1. Juli 2020.

Preis Steigerung für .KOELN und .COLOGNE
1. September 2020
 
Die dotKoeln Registry erhöhrt die Preise für .KOELN und .COLOGNE ab dem 1. September 2020 00:00 UTC
Diese Preiserhöhung gilt für bestehende Domains, neue Registrierungen, Verlängerungen und Transfers ab dem genannten Datum.
  • Reseller Preisklasse: Steigerung von €14,28* (netto: €12,00) zu €18,45* (netto: €15,50) EUR/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Steigerung von €12,44* (netto: €10,45) zu €16,66* (netto: €14,00) EUR/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Steigerung von €11,66* (netto: €9,80) zu €15,71* (netto: €13,20) EUR/Domain/Jahr
Bitte beachten Sie, dass die Wiederherstellungsgebühren weiterhin €70,00 EUR betragen.
Kunden mit bestehenden .KOELN und .COLOGNE Registrierungen sollten in Erwägung ziehen, diese vor der Preiserhöhung zu verlängern.

Preisveränderungen für .BAYERN und .LAW
15. September 2020
 
Die MMX Registry ändert ihre Preise für .BAYERN und .LAW ab dem 15. September 2020. Diese Preisveränderung gilt für bestehende Domains, neue Registrierungen, Verlängerungen und Transfers ab dem genannten Datum.
.BAYERN:
  • Reseller Preisklasse: Steigerung von €39,27* (netto: €33,00) zu €40,32* (netto: €36,00) EUR/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Steigerung von €34,51* (netto: €29,00) zu €37,49* (netto: €31,50) EUR/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Steigerung von €30,35* (netto: €25,50) zu €33,32* (netto: €28,00) EUR/Domain/Jahr
.LAW:
  • Reseller Preisklasse: Steigerung von $130,90* (netto: $110,00) zu $140,42* (netto: $118,00) USD/Domain/Jahr
  • Premium Preisklasse: Steigerung von $115,43* (netto: $97,00) zu $124,95* (netto: $105,00) USD/Domain/Jahr
  • Platinum Preisklasse: Steigerung von $102,94* (netto: $86,50) zu $111,86* (netto: $94,00) USD/Domain/Jahr
Kunden mit bestehenden Domain Registrierungen unter diesen TLD‘s sollten in Erwägung ziehen, diese vor der Preiserhöhung zu verlängern.
 

Supportzeiten an Feiertagen
 
Unser deutsches Büro wird am Montag dem 1. Juni 2020 wegen Pfingstmontag zu den regulären Arbeitszeiten zwischen 07:00 UTC und 15:00 UTC geschlossen sein. Das Büro öffnet wieder am Dienstag den 2. Juni 2020 um 7:00 UTC.
Außerdem wird unser deutsches Büro am Donnerstag dem 11. Juni 2020 wegen Fronleichnam zu den regulären Arbeitszeiten zwischen 07:00 UTC und 15:00 UTC geschlossen sein. Das Büro öffnet wieder am Freitag den 12. Mai 2020 um 7:00 UTC. Während dieser Zeit werden alle Serviceanfragen von unserem kanadischen Büro bearbeitet.
 

Gastbeitrag des Rechtsanwalts Hagen Hild
Thermamax scheitert trotz TMAX-Marke im Streit um tmax.com
Was auf den ersten Blick wie eine klare Sache aussah, lief für die Thermamax GmbH ganz anders, als erwartet. Im Verfahren um die Domain unterlag das deutsche Unternehmen nicht nur, es wurde als missbräuchlich angesehen, das Verfahren von überhaupt eingeleitet zu haben. Das Entscheidungspanel entschied auf Reverse Domain Name Hijacking.
Was ist passiert?
Die Beschwerdeführerin ist Inhaberin diverser TMAX-Marken, so unter anderem bereits seit 1996 auf dem deutschen, seit 1999 auf dem europäischen Markt. Seit 2009 hält sie zudem Rechte an einer internationalen TMAX-Marke.
Die Thermamax GmbH bringt vor, die streitige Domain enthält die geschützte Marke vollständig, die Gegenpartei habe keine legitimen Interessen an der Domain-Nutzung und die Registrierung erfolgte bösgläubig. Insbesondere erfolgte die Registrierung nach Eintragung der deutschen und europäischen Marke, außerdem sei das Unternehmen international bekannt. Es seien alle Voraussetzungen des UDRP-Verfahrens erfüllt und damit eine Übertragung der Domain angezeigt. Dieses Ziel verfolgte sie im Wege des UDRP-Verfahrens vor der WIPO.
Die Beschwerdegegnerin wendet dagegen ein, dass der Begriff „tmax“ breitgefächert eingesetzt würde und aufgrund fehlender Unterscheidungskraft als gemeingebräuchlich einzustufen sei. So gebe es Musiker, die unter dem Namen „tmax“ aufträten, Unternehmen, die mit „tmax“ abgekürzt und Produkte, die danach benannt würden. Die Beschwerdeführerin selbst trete allerdings hauptsächlich unter dem Namen „Thermamax“ auf. Diese Behauptung wird unter anderem darauf gestützt, dass alle 62 registrierten Domains der Antragstellerin auf die Website Thermamax.com geleitet würden. Die eigene, streitgegenständliche Domain hingegen habe man nicht registriert, um der Gegenseite zu schaden. Die Parking-Website sei nur ein Platzhalter bis zum launch der eigentlichen Website. Aus diesem Grund stand die Domain auch nie zum Verkauf. Sie legte weiter Emails mit Kaufangeboten der Beschwerdeführerin vor, die jedoch unbeantwortet blieben.
Darüber hinaus beschuldigt der Beschwerdegegner die Beschwerdeführerin des Reverse Domain Name Hijacking. Diese habe erst kürzlich ihre Website verändert und die Domains tmaxgoup.com und tmaxholding.com erworben. Alles deute darauf hin, dass das Unternehmen unter „TMAX“ neu vermarktet werden solle.
Die Entscheidung im UDRP-Verfahren
Das Entscheidungsgremium um den Anwalt Alistair Payne wies das Übertragungsgesuch ab und entschied auf Reverse Domain Name Hijacking (WIPO Case No. D2020-0246).
Die erste Voraussetzung, nämlich dass geschützte Marke und streitgegenständliche Domain identisch oder zum verwechseln ähnlich sind, lag noch vor.
Deutlich problematischer war die zweite Voraussetzung. Die Beschwerdeführerin konnte nicht überzeugend darstellen, dass die Gegenseite keine Rechte oder berechtigte Interessen hinsichtlich der Domain hat. Die zur Entscheidung berufenen Juristen bemängelten, dass die Behauptung, man kenne die TMAX-Marke auf der ganzen Welt, nicht mit Beweisen untermauert wurde. Es wurde für unwahrscheinlich gehalten, dass dem koreanischen Unternehmen die deutsche Thermamax GmbH bekannt war. Auch der Vorwurf, der Gegner habe seit der Registrierung nichts anderes als eine Pay-per-click-Website bereitgestellt, ging fehl. Dies allein, so das Entscheidungsgremium, führe nicht automatisch dazu, dass keine Rechte oder berechtigten Interessen gegeben seien.
Auf die Frage, ob die Domain bösgläubig registriert oder genutzt werde, kam es damit nicht mehr an. Dennoch wurde diese Voraussetzung geprüft und aufgrund einer Gesamtbetrachtung ebenfalls abgelehnt. Dafür sprach zum einen die Zeitspanne von Registrierung der Domain (2000) bis zur Eintragung der internationalen Marke (2009), zum anderen das fehlende Wettbewerbsverhältnis. Es musste davon ausgegangen werden, dass das koreanische Unternehmen von der deutschen Thermamax GmbH zum Zeitpunkt der Registrierung nie gehört hatte.
Doch damit nicht genug: Es wurde zudem ein Fall des Reverse Domain Name Hijacking angenommen. Ein solcher liegt vor, wenn das UDRP-Verfahren bösgläubig genutzt wird, um einen Domaininhaber seiner Domain zu berauben. Das Entscheidungsgremium nahm an, dass die Domain im Zuge des „Rebranding“-Prozesses von „Thermamax“ zu „Tmax“ akquiriert werden sollte. Dafür sprach vor allem der gescheiterte Kaufversuch durch die Antragstellerin. Als dieser erfolglos blieb, wurden rechtliche Schritte eingeleitet.
Fazit
Am Ende steht ein auf den ersten Blick unerwartetes Ergebnis, das jedoch bei genauem Hinsehen nicht mehr überrascht. Verfolgt man UDRP-Verfahren generell, drängt sich einem der Eindruck auf, der Große fresse den Kleinen. Vorliegend hatte der „Kleine“ jedoch eine fundierte Verteidigung auf die Beine gestellt, die ihm ein Obsiegen ermöglichte. Der „Große“ hingegen – so schien es – ruhte sich auf seinen Markenrechten und dem Vorwurf der Nutzung der Domain für Pay-per-Click durch den Domaininhaber aus. Schlussendlich reichte das nicht aus und das Entscheidungsgremium durchschaute die
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Robbie Birkner shares his thoughts on domain name searching and how Hexonet stands out in the industry.

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